Unsere Kanzlei stellt sich vor


Seit vielen Jahren bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Betreuung in allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen.

Die persönliche Beratung und die individuelle Betreuung unserer Mandanten stehen für uns an erster Stelle. Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen unseren Mandanten und uns stellt für uns eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit dar.

Ziel unserer Beratung ist es, ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse individuell zugeschnittenes Beratungskonzept zu entwickeln.



 

Grundsteuerreform 


Demnächst gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 1.1.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu.  

Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Dies wird ab 01.07.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31.10.2022. 

Damit wir Ihre Grundsteuer-Erklärung erstellen können, lassen Sie uns bitte die nachfolgend dargestellte Excel-Tabelle ausgefüllt zu kommen. Dies geht sowohl postalisch als auch per E-Mail (kanzlei@wuw-stb.de). Die benötigten Angaben können Sie Ihrem Grundbuchauszug, der Flurkarte, dem Kaufvertrag, dem Einheitswertbescheid und dem Grundsteuerbescheid entnehmen – bitte stellen Sie uns diese Dokumente ebenfalls zur Verfügung – Kopien oder Scans sind hier ausreichend. Sollten diese erforderlichen grundstücksbezogenen Daten nicht mehr auffindbar sein, kann eine Flurkarte beim Vermessungsamt und ein Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. 

Falls wir darüber hinaus weitere Angaben von Ihnen benötigen sollten, fordern wir diese im Anschluss bei Ihnen an. 

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Wir sind gern für Sie da.